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Testament

ERBRECHT

Bereits vor Eintritt des Erbfalls ist es sinnvoll, seinen Nachlass zu gestalten. Das gilt für alle familiären Konstellationen.Im Vorfeld lassen sich Vorstellungen klären, steuerliche Auswirkungen prüfen und rechtswirksame Gestaltungen erarbeiten.Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, sind die Hinterbliebenen mit der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses herausgefordert.In beiden Fällen unterstütze ich Sie mit Rat und Tat.Durch qualifizierte Weiterbildungen im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge biete ich Ihnen eine umfängliche fachliche Kompetenz an und stelle Ihnen meine Expertise zur Verfügung. ​

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